Gutachten
Für die Erstellung eines Gutachtens sind erforderlich:
- Zumindest eine Schriftprobe der Handschrift im Original; die Schriftprobe muss eine normale Textschrift (keine Gedichtform) sein, die in normaler Schreibsituation entstanden ist und zumindest eine DIN-A4-Seite umfasst
- Eine Unterschrift im Original (nicht notwendigerweise auf dem gleichen Schriftstück)
- Jede weitere Schriftprobe sichert die Aussage des Gutachtens ab
- Angaben über Alter, Geschlecht, Bildungsstand
- einer allenfalls vorhandenen Linkshändigkeit
- Angaben über den Schulort, wenn das Schreiben nicht in Österreich erlernt wurde
- Evtl. körperliche Behinderungen, die die Schreibfähigkeit einschränken.
Gutachten werden grundsätzlich nur dann erstellt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Schrifturheber damit einverstanden ist.